Die Grundsätze
des Deutschen Roten Kreuzes
Meschlichkeit
Die Internationsale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
entstanden aus dem Willen, den Verwundeten
der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten,
bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen
Tätigkeit, menschliches Leiden überall und
jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben
und Gesundheit zu schützen und der Würde des
Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegen-
seitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit
und einen dauerhaften Frieden unter den Völkern.
Unparteilichkeit
Dei Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht
nach Nationalität, Rasse, Religion,
sozialer Stellung oder politischer Überzeugung.
Sie ist einzig Bemüht, den Menschen nach dem Maß
ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen
den Vorrang zu geben.
Unabhängigkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig.
Wenn auch die Nationalen Gesellschaften
den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit
als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen
Landesgesetzen unterorfen sind, müssen sie dennoch
eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen ge-
stattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz-
und Rothalbmondbewegung zu handeln.
Neutralität
Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält
sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der
Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit,
an politischen, rassistischen, religiösen oder
ideologischen Auseinandersetzungen.
Einheit
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz-
oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie
muß allen offenstehen und ihre humanitäre
Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
Freiwilligkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert
freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes
Gewinnstreben.
Universalität
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend.
In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften
gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
Die Aufgaben des Deutschen
Roten Kreuzes
- Verbreitung der Kenntnisse des humanitären
Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der
Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
- Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten,
Naturkatastrophen und andeen Notsituationen.
- Verhütung und Linderung menschlicher Leiden,
die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung
oder Benachteiligung ergeben.
- Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und
der Jugend.
- Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz-
und Rothalbmond-Gesellschaften.